Meine Leistungen

Das Angebot richtet sich an Erwachsene, die sich fragen, ob ADHS eine Rolle spielen könnte – etwa bei Konzentrationsproblemen, innerer Unruhe, Aufschieben, emotionaler Überforderung, impulsivem Verhalten oder Schwierigkeiten mit Organisation und Selbststeuerung.

Erkennen

In einer strukturierten ADHS-Diagnostik klären wir sorgfältig, ob eine ADHS vorliegt und ob weitere psychische Belastungen, Begleiterkrankungen oder Differentialdiagnosen vorhanden sind. Die Abklärung erfolgt über diagnostische Gespräche, gezielte Fragen, eine biografische und entwicklungsbezogene Anamnese sowie standardisierte Fragebögen.

Verstehen

Die Ergebnisse werden ausführlich besprochen und in Ihren Alltag eingeordnet. So entsteht ein verständliches Bild von typischen Mustern, möglichen Zusammenhängen und persönlichen Stärken. Sie erhalten eine diagnostische Einschätzung sowie einen schriftlichen Bericht. Der schriftliche Bericht kann als Grundlage für weitere Behandlungsschritte dienen, zum Beispiel für eine medikamentöse Abklärung oder psychotherapeutische Weiterbehandlung.

Gestalten

 Bei Bedarf können auf dieser Grundlage einzelne Folgetermine vereinbart werden. Diese dienen der vertieften Einordnung der Ergebnisse, der Psychoedukation und ersten konkreten Strategien für den Alltag – etwa im Umgang mit Struktur, Emotionsregulation, Überforderung oder Selbstorganisation. Dabei werden auch Ihre Ressourcen und Potenziale bewusst einbezogen. 

Umfang und Kosten

Das Honorar beträgt CHF 190.– pro 60 Minuten. Dies gilt sowohl für Termine in der Praxis als auch für diagnostische Leistungen in Abwesenheit, insbesondere Auswertung, Interpretation, Aktenstudium und Berichtserstellung.

Eine fundierte ADHS-Diagnostik umfasst in der Regel 3–4 Termine in der Praxis, 2–3 Stunden Auswertung und Berichtserstellung sowie ein abschliessendes Auswertungsgespräch. Der Gesamtaufwand liegt meist bei ca. 7–10 Stunden. Daraus ergibt sich in der Regel ein Kostenrahmen von ca. CHF 1’330.– bis CHF 1'900.–.


Die Leistungen erfolgen auf Selbstzahlerbasis. Eine Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung erfolgt nicht. Eine allfällige Kostenbeteiligung durch eine Zusatzversicherung muss vor Beginn der Abklärung direkt mit der jeweiligen Versicherung geklärt werden. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.